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Die Zustimmungserfordernis bezeichnet die gesetzlichen Vorkehrungen, die getroffen werden müssen, um bestimmte Rechtsgeschäfte als rechtsgültig zu erklären. Dies bezieht sich auf Rechtsgeschäfte mit beschränkt Geschäftsfähigen, die nach § 107 BGB die Einwilligung oder Genehmigung eines gesetzlichen Vertreters benötigen.

Die Zustimmungserfordernis bezeichnet die gesetzlichen Vorkehrungen, die getroffen werden müssen, um bestimmte Rechtsgeschäfte als rechtsgültig zu erklären. Diese bezieht sich auf Rechtsgeschäfte mit beschränkt Geschäftsfähigen, welche nach § 107 BGB Einwilligung oder Genehmigung eines gesetzlichen Vertreters benötigt werden.

Eine Zustimmungserfordernis ist nötig, wenn eine rechtliche Wirksamkeit davon abhängen sollte, wenn andere Personen, wie beispielsweise der gesetzliche Vertreter, zu dem rechtlichen Vorgang zustimmen muss. Dies kann sowohl vor dem jeweiligen Rechtsgeschäft passieren, dann spricht man von einer Einwilligung gemäß §183 BGB, oder nach der Vornahme des Rechtsgeschäfts laut § 184 BGB. Die Zustimmung kann entweder demjenigen gegenüber erfolgen, welcher das Rechtsgeschäft vornimmt, oder demjenigen gegenüber, mit dem das Rechtsgeschäft vereinbart werden soll.

Der Begriff Zustimmungserfordernis besagt, dass bestimmte gesetzliche Vorkehrungen getroffen werden müssen, um Rechtsgeschäfte als gültig zu erklären.
Derartige Zustimmungserfordernisse für Geschäfte lassen sich auch vertraglich z.B. durch eine Prokura oder Vertretung des Betriebes durch bevollmächtigte Personen geregelt werden.

Auch bei Fusionen werden Zustimmungserfordernisse benötigt, sodass die Übertragung des gesamten Vermögens eines Rechtsträgers auf einen anderen schon bestehenden oder neu gegründeten Rechtsträger im Zuge der gesamten Rechtsnachfolge ohne Abwicklung aufgelöst werden kann. So wird dem jeweiligen Anteilseigner des übertragenden und erlöschenden Rechtsträgers eine Beteiligung an dem neuen bzw. übernehmenden Rechtsträger gewährt. Es handelt sich um eine spezielle Form der Rechtsumwandlung nach dem UmwG gemäß § 2 ff. UmwG.

Beispiel

Eine Zustimmungserfordernis wird benötigt, sollte ein noch nicht volljähriger 16-jähriger Jugendlicher einen Arbeitsvertrag für seine Ausbildung unterschreiben. Die Zustimmung erfolgt dann durch die Unterschrift des gesetzlichen Vertreters wie beispielsweise durch die Eltern.