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Eine Personengesellschaft entsteht automatisch bei einem zweckgebundenen Zusammenschluss von mindestens zwei Personen.

Die Bezeichnung Personengesellschaft stellt einen Sammelbegriff für bestimmte Rechtsformen dar. Generell entsteht eine Personengesellschaft, wenn sich mindestens zwei Personen zusammenschließen und in diesem Zusammenschluss einen bestimmten Zweck verfolgen. Synonym für Personengesellschaft werden oftmals auch die Bezeichnungen Personenunternehmung oder Personalgesellschaft verwendet. Schließen sich zwei oder mehrere Personen also zu einem bestimmten Zweck zusammen, stellen sie automatisch eine Rechtsform dar. Es kann sich hierbei um den Zusammenschluss von natürlichen oder juristischen Personen handeln. Zu beachten ist allerdings, dass es sich bei einer Personengesellschaft an sich nicht um eine juristische Person handelt.

Der Charakter einer Personengesellschaft

Die wohl bekannteste Form einer Personengesellschaft stellt die Gesellschaft bürgerlichen Rechts dar, welche mit GbR abgekürzt wird. Zu den weiteren prominenten Vertretern zählen zum Beispiel die Offene Handelsgesellschaft, die mit OHG abgekürzt wird oder auch die Kommanditgesellschaft, kurz KG. Auch zu der Gruppe der Personengesellschaften zählt die sogenannte Partnergesellschaft (PartG). Alle dieser Formen stellen Personengesellschaften dar und stehen somit im Gegensatz zu den Kapitalgesellschaften. Die Personengesellschaften sind in bestimmten Punkten der juristischen Person ähnlich, was bedeutet, dass sie beispielweise ein Vermögen tragen können, wodurch sie allerdings auch gewisse Rechte und Pflichten erlangen. Die Personengesellschaft kann also Rechte erwerben und Verbindlichkeiten eingehen.

Generell ist es bei Personengesellschaft üblicherweise so geregelt, dass die beteiligten Gesellschafter auch persönlich haften. Das bedeutet, dass sie gegenüber Dritten auch mit ihrem Privatvermögen haften. Ausgenommen werden müssen hier jedoch beispielsweise der Kommanditist einer Kommanditgesellschaft oder auch die Gesellschafter einer Partnerschaftsgesellschaft, denn die Haftung ist hier nur auf Berufsfehler beschränkt.

Im Rahmen der Gründung einer Personengesellschaft muss keine Kapitaleinlage geleistet werden. In den meisten Fällen ist dies jedoch die übliche Vorgehensweise. Darüber hinaus sind die Anteile, welche die Gesellschafter an der Gesellschaft halten, in der Regel nicht übertragbar.

Beispiel

Klaus und Peter haben eine großartige Geschäftsidee und wollen eine Personengesellschaft gründen, um ihre Idee auch umsetzen zu können.