Die Feel-Good-Oma – nachdem sie gelesen hat, was der Chef so über sie schreibt

Wie Chefs ihre Mitarbeiter beurteilen, ist in den meisten Unternehmen ein gut gehütetes Geheimnis. Doch durch die neue Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) haben Mitarbeiter künftig das Recht, schneller Einblicke in die interne Kommunikation des Unternehmens zu erhalten. Dies beinhaltet E-Mails, Performance-Beurteilungen, Abrechnungen oder Material aus Überwachungskameras, so berichtet t3n und nimmt Bezug auf den britischen Guardian.

Wer vermutet, dass Führungskräfte über die eigene Person schreiben, darf diese Kommunikation einsehen, heißt es. Er muss dafür ein entsprechendes Formular ausfüllen. Als Einschränkung heißt es im Gesetz: Die Inhalte aus der Kopie dürften „die Rechte und Freiheiten anderer Personen nicht beeinträchtigen“.

Ein solches Auskunftsrecht bestand bereits mit den bisherigen europäischen Gesetzen. Doch durch die neue DSGVO, die am 25. Mai in Kraft tritt, wird es für Mitarbeiter künftig leichter, Auskunft zu erhalten: Die Kosten der Anfrage fallen weg und die Reaktionszeit der Unternehmen wird von 40 auf 30 Tage reduziert. Firmen, die sich nicht daran halten, müssen mit Strafen rechnen.

Einige Daten sind von den Auskunftsrechten außerdem ausgeschlossen. Darunter fallen beispielsweise Geschäftsgeheimnisse oder Management-Entscheidungen zu Umstrukturierungen oder Entlassungen. Auch vertrauliche Korrespondenz mit Anwälten muss nicht veröffentlicht werden. Es wird sich zeigen, ob es in den Wochen nach dem 25. Mai gehäuft zu Kündigungen – oder Beförderungen kommt.

Lest auch

Bild: Getty Images/delihayat; Hinweis: Eine Info zum Gesetz wurde ergänzt