Was ist mit Deutschland los? Während US-Gesetze gegen Onlinepiraterie für globalen Protest sorgen, winkt die EU mit ACTA ein ähnliches Abkommen fast im Stillen durch. Der Pakt gegen Produktpiraterie sorgt selbst in der Startupszene kaum für Wirbel.

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ACTA-Abkommen von 22 Ländern unterzeichnet

Das Handelsabkommen zur Abwehr von Fälschungen (ACTA, Anti-Counterfeiting Trade Agreement) wurde am vergangenen Donnerstag in Tokio von der EU-Kommission und Vertretern von 22 Mitgliedstaaten unterzeichnet. Nach der Unterzeichnung muss das Abkommen noch vom Europaparlament und den nationalen Parlamenten gebilligt werden. Noch in diesem Jahr soll ACTA ratifiziert werden – auch von Deutschland. ACTA – so wiederholen Kritiker immer wieder – könnte das Internet fesseln. Internet-Anbieter befürchten, dass sie durch ACTA zur Überwachung ihrer Netze gezwungen werden könnten.

ACTA hat sich angeblich dem Kampf gegen Produktpiraterie verschrieben, Probleme wie Fälschungen und Piraterie sollen mit dem Abkommen besser bekämpft werden können. Mit dem internationalen Handelsabkommen wollen die großen Industriestaaten den Schutz geistigen Eigentums sicherstellen und ihre Standards weltweit verbindlich machen. Dazu gehören Regelungen, nach denen das Fälschen von Markenware unter Strafe steht sowie Urheberrechtsverletzungen im Internet verfolgt werden sollen. Die geheimen Verhandlungen laufen bereits seit 2008. Die teilnehmenden Parteien sind die Schweiz, die USA, die EU, Kanada, Japan, Korea, Singapur, Australien, Neuseeland, Mexiko, Jordanien, Marokko und die Vereinigten Arabischen Emirate.

Große Kritik an ACTA

Kritiker fürchten, mit ACTA werde die Freiheit im Internet zugunsten der Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen eingeschränkt. ACTA sieht unter anderem vor, dass Internet-Anbieter für Urheberrechtsverletzungen von Kunden haftbar gemacht werden können. Zum einen sei zu befürchten, dass Druck auf Internetanbieter ausgeübt wird, Urheberechtsverletzungen zu verfolgen oder allenfalls dafür zu haften. Das würde eine flächendeckende Überwachung und Zensurmaßnahmen durch die Provider erzwingen. Darüber hinaus würden die Strafverfolgungsbehörden bei der Verfolgung von möglichen Urheberrechtsverletzungen zum Beispiel bei Tauschbörsen zur Durchsetzung von wirtschaftlichen Interessen der Industrie zur Seite gestellt und somit tausende Bürger kriminalisiert werden. Das Abkommen wird deshalb häufig als „großer Bruder“ der US-Gesetzesvorlage SOPA bezeichnet.

Langsam scheint sich die Kritik herumzusprechen. In Polen sind in den vergangenen Tagen bis zu 60.000 Menschen gegen ACTA auf die Straße gegangen. Gestern wurden zudem die Internetseiten des Europaparlaments von ACTA-Gegnern aus Protest fast den ganzen Tag lang mit einem DDoS-Angriff lahmgelegt.

„Hoffentlich unterzeichnet das EU-Parlament ACTA nicht“, sagte Wikipedia-Gründer Jimmy Wales bereits Anfang der Woche auf der DLD-Konferenz. Er forderte eine Auseinandersetzung mit dem Problem nicht lizensierter Downloads und appellierte an die Unterhaltungsindustrie, bessere Dienste im Netz bereitzustellen. Von der Idee, Netzsperren einzuführen, müsse man sich verabschieden. Was derzeit passieren würde – etwa DVDs mit Ländersperren – sei einfach nicht nutzerfreundlich. Deswegen sei es auch kein Wunder, wenn sich Millionen Internetnutzer Webseiten wie MegaUpload zuwenden würden. Die Rechteinhaber würden sich ein Millionengeschäft entgehen lassen, da die Nutzer große Bereitschaft hätten, für gute Services zu zahlen.

Hat die deutsche Startupszene keine Meinung?

In der deutschen Startupszene hat sich ACTA hingegen wohl kaum herum gesprochen. Von SOPA hatte man gehört. Doch ACTA, nie gehört, was ist das? So das Feedback zahlreicher Startups, die Gründerszene nach ihrer Position gefragt hatten.

Der lauteste Protest aus der deutschen Startup-Szene erreichte Gründerszene von Xyologic-Gründerin (www.xyologic.com) Zoe Adamovicz: „There are many reasons why we oppose ACTA. For Xyologic specifically the dangerous part of ACTA are the criminal penalties for ‚inciting, aiding and abetting infringements‘, including ‚willful copyright or related rights infringements that have no direct or indirect motivation of financial gain, as well as cases involving commercial advantage or financial gain‘.  This law is targeted at services like Pirate Bay or Megaupload. Unfortunately it also opens a way to punish a number of other services, normally considered legal, such as any search engine, even Google. Google allows searching for torrents and materials protected by copyrights, which in light of ACTA can be considered ‚aiding infringements‘. While Google has an army of lawyers, for younger companies a law like this opens a way to simply shutting them down. Xyologic provides a search engine for applications. Searching for Madonna gives many results, including apps that stream Madonna songs and display her pictures. We have no idea if the developers who created those apps infringe any rights, and we have no way to check over a million apps that are in our database against copyright infringment. Yet according to ACTA, Xyologic could face criminal penalties just because those apps are displayed in our search results.“

Wo sind die anderen Stimmen zu ACTA?

Bild: Andreas Herrmann  / pixelio.de