Investitionszuschuss Wagniskapital

BMWi startet Investitionszuschuss Wagniskapital

Ab sofort können sich private Investoren bis zu 20 Prozent ihres Engagements bei jungen Unternehmen zurück holen: Dieser Tage startete der Investitionszuschuss Wagniskapital des Bundeswirtschaftsministeriums mit dem Ziel, „die Finanzierungsbedingungen junger, innovativer Unternehmen zu verbessern“. Für private Investoren – insbesondere Business Angels – sollen auf diesem Weg weitere Anreize für private Geldgeber geschaffen werden. Der Bund stellt bis 2016 insgesamt 150 Millionen Euro für den Zuschuss bereit.

Gefördert werden nach Angaben des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (www.bafa.de) private Investoren – Business Angels –, die Gesellschaftsanteile an jungen innovativen Unternehmen erwerben. Dabei gehe es um solche Anteile, „die gewinnabhängig vergütet werden, das heißt, der Investor erhält keine fixe, vom Gewinn unabhängige Vergütung“. Der Geldgeber muss durch die erworbenen Anteile voll am unternehmerischen Risiko der Kapitalgesellschaft beteiligt sein.

Im Zeitraum bis drei Jahre nach der Unterzeichnung des Gesellschaftsvertrages (Mindesthaltedauer) dürfen die Anteile also nicht mit Nebenabreden beziehungsweise Vereinbarungen verbunden sein, die – gegenwärtig oder zukünftig – beispielsweise das Risiko für den Investor minimieren, dem Investor Vorrechte auf Gewinnausschüttungen oder Dividendenzahlungen einräumen, dem Investor Vorrechte bei der Liquidierung oder Insolvenz des Unternehmens einräumen, dem Investor Rechte auf Entschädigungszahlungen einräumen oder einen (vorzeitigen) Ausstieg des Investors aus dem Unternehmen – also dem Verkauf der Anteile – vorsehen.

All das sind nur Beispiele, es stellt sich also die generelle Frage, wie genau die Behörde ihre Bedingungen im Detail definiert. Damit zeichnet sich also für Business Angels ab, dass hier schon bei kleineren Investitionen mitunter Rechtsanwaltskosten entstehen können – was den Zuschuss damit möglicherweise unattraktiver macht. Für die Startups kann die Prüfung durch das BAFA derweil auch durchaus nützlich sein.

Verschiedene Bedingungen bei der Förderung

Bei der Förderung gibt es sowohl eine Untergrenze wie auch unterschiedliche Bedingungen: Der Investor muss dem Unternehmen mindestens 10.000 Euro zur Verfügung stellen. Ist die Zahlung des Kaufpreises an das Erreichen von Meilensteinen durch das Unternehmen geknüpft, muss jede einzelne Zahlung des Investors mindestens 10.000 Euro betragen. Jeder Investor kann pro Jahr Zuschüsse für Anteilskäufe in Höhe von bis zu 250.000 Euro beantragen. Pro Unternehmen können Anteile im Wert von bis zu einer Million Euro pro Jahr bezuschusst werden. Maximal 50.000 Euro pro Investor und Jahr sind möglich.

Damit die staatliche Unterstützung genutzt werden kann, sind sowohl auf Startup- wie auch auf Geldgeberseite zudem gewisse grundsätzliche Voraussetzungen zu erfüllen. Gefördert werden (im Groben) Kapitalgesellschaften, die

  • klein und unabhängig sowie jünger als zehn Jahre sind,
  • in einer „innovativen Branche“ aktiv sind (was sich ebenfalls nicht immer eindeutig definieren lassen wird),
  • weniger als zehn Millionen Euro Umsatz im Jahr ausweisen,
  • weniger als 50 Mitarbeiter in Vollzeit beschäftigen und
  • deren Hauptsitz in der Europäischen Union liegt und die über mindestens eine im Handelsregister eingetragene Zweigniederlassung oder Betriebsstätte in Deutschland verfügen.

Investoren qualifizieren sich, wenn sie

  • eine natürliche und unabhängige Person mit Hauptwohnsitz in der Europäischen Union sind,
  • sich erstmals am Startup beteiligen,
  • die Investition reines Eigenkapital betrifft und sie
  • die Anteile mehr als drei Jahre lang halten.

Werden die Anteile am finanzierten Jungunternehmen über eine GmbH bezogen, muss der Investor zudem alleiniger Anteilseigner dieser sein.

Genauere Details zum Investitionszuschuss Wagniskapital sind auf den Internetseiten des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) verfügbar. Interessant sind dabei insbesondere das Merkblatt für Investoren (hier als PDF) und das für Unternehmen (hier als PDF). Detaillierte Informationen zur Bezuschussung finden sich in der zugehörigen Richtlinie (hier als PDF).

Bildmaterial: Mconnors