Streubesitz Gewinne Steuer

Exit-Gewinne aus Kleinbeteiligungen vorerst steuerfrei

Veräußerungsgewinne aus geringfügigen Unternehmensanteilen bleiben vorerst steuerfrei, Streubesitzdividenden werden zukünftig aber belastet. So lautet die im Vermittlungssausschuss von Bund und Ländern getroffene Einigung im Streit um die Behandlung von Unternehmensanteilen von weniger als zehn Prozent, der im Herbst vergangenen Jahres in der Startup-Szene hohe Wogen geschlagen hatte. Im Startup-Manifesto, das in gedruckter Form auch von Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler entgegen genommen wurde, sprachen sich mehr als 1.600 Unterzeichner für eine Startup-freundliche Regelung aus.

Bundestag und Bundesrat müssen die Empfehlungen des Vermittlungsausschusses noch bestätigen. Beide Häuser wollen sich voraussichtlich noch in dieser Woche mit dem Gesetz befassen. Die Bundesregierung werde im Zusammenhang mit der grundlegenden Reform der Investmentbesteuerung die künftige steuerliche Behandlung von Veräußerungsgewinnen aus Streubesitz erneut ergebnisoffen(!) aufgreifen und die notwendigen Folgerungen ziehen, heißt es in der zugehörigen Protokollerklärung des Vermittlungsausschusses. Auch wenn dabei vor allem für den Bereich der Business Angels und Startups nach Lösungen für besondere Belastungseffekte für den Fall gesucht werden soll, dass sich der Investor von seinem Engagement trennt – abgewendet ist das sogenannte „Anti-Angel-Gesetz“ damit nur vorerst.

Hintergrund für den demonstrierten Zusammenhalt der Szene sind die möglichen Auswirkungen der neuen Regelung auf Wagniskapitalgeber, insbesondere Business Angels, für die eine Besteuerung der Exit-Erlöse viele Investitionen unattraktiv gemacht hätten. Neu geregelt werden musste die Besteuerung von Dividenden aus geringfügigen Beteiligungen deshalb, weil der Europäische Gerichtshof (EuGH) die jetzige Regelung im Oktober 2011 für unrechtmäßig erklärt hatte. So hatten die Richter eine fehlende Gleichbehandlung in- und ausländischer Bezieher von Streubesitzdividenden moniert, da deutsche Investoren auf Streubesitzdividenden zwar 25 Prozent Kapitalertragsteuer zahlen müssen, sich das Geld aber beim deutschen Fiskus zurückholen können – ausländische Unternehmen allerdings nicht.

Langwieriger Prozess und hohe Kosten

Anders als die Empfehlung des Bundesrats hatte die Bundesregierung hatte vorgesehen, dass auch ausländische Streubesitzdividenden steuerfrei gestellt würden. Dies wurde vom Bundesrat, in dem Union und FDP keine Mehrheit haben, jedoch wegen zu hoher Steuerausfälle abgelehnt. Letztendlich landete das usprünglich im Jahressteuergesetz 2013 miteinbegriffene und später ausgeklammerte Gesetzesvorhaben im Vermittlungsausschuss von Bund und Ländern.

Für Altfälle vor dem 1. März 2013 sollen sich ausländische Unternehmen die in Deutschland gezahlten Steuern auf Antrag zurückerstatten lassen können. Dabei müssen sie aber nachweisen, so berichtet die F.A.Z., dass im Heimatland nicht bereits eine Anrechnung stattgefunden hat. Die neue Regelung wird den Staat einiges kosten: Im laufenden Jahr würde diese den Angaben zufolge mit Mindereinnahmen für Bund und Länder von rund 1,565 Milliarden Euro zu Buche schlagen, 2014 wären es 1,04 Milliarden Euro. In den Jahren danach werden Ausfälle von bis zu 35 Millionen Euro erwartet.

Bildmaterial: (c) Deutscher Bundestag / Julia Nowak-Katz; Erstveröffentlichung: 27. Februar 2013