Als die Empfehlung des Bundesrats zum Jahressteuergesetz 2013 bekannt wurde, schlugen die darin vorgeschlagenen Änderungen in der deutschen Startup- und Online-Szene große Wogen: Mit einer (höheren) Besteuerung kleinteiliger Investments deutscher Geldgeber würde die Finanzierung von Startup- und Jungunternehmen gefährdet. Wirtschaftminister Philipp Rösler, der heute in Berlin das von Gründerszene initiierte Startup-Manifesto zur Steuer gegen das Unternehmertum entgegen nahm, teilt diese Sorgen.

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„Besteuerung von Streubesitzbeteiligungen erschwert Unternehmensgründungen“

Die Empfehlungen des Bundesrats zum Jahressteuergesetz 2013 versetzten die hiesige Gründerzene in großen Aufruhr. Gemäß dem Beschluss des Bundesrats vom 6. Juli 2012 sollen künftig Streubesitzbeteiligungen von inländischen Kapitalgebern, eine der wichtigsten Quellen der Unternehmensfinanzierung für Startups, besteuert werden. Dies würde Unternehmensgründungen deutlich erschweren und sogar unmöglich machen, weil entsprechende Investments für die Kapitalgeber kaum rentabel wären.

Entsprechend groß war die die Besorgnis der Branche, dass der Vorschlag des Bundesrats unverändert umgesetzt wird. Innerhalb weniger Wochen haben deshalb rund 1.600 Gründer und Geldgeber das Startup-Manifest unterzeichnet, das sich deutlich gegen eine Besteuerung von Unternehmensanteilen ausspricht und ein deutlich zweckdienlicheres Vorgehen vorschlägt.

Bei einem Zusammentreffen mit Startups, Business Angels und der Presse im Berliner Betahaus hat der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Dr. Philipp Rösler, heute das Startup-Manifesto offiziell entgegen genommen und sich damit für eine Lösung positioniert, die weniger Nachteile für die aufstrebende und immer wichtiger werdende Startup-Branche bringt. „Ich teile die Sorgen der deutschen Gründerszene. Wenn die vom Bundesrat vorgeschlagene Besteuerung von Streubesitzbeteiligungen so umgesetzt würde, hätte dies nachteilige Auswirkungen auf die Unternehmensfinanzierung.

Die Besteuerung von Streubesitzbeteiligungen würde Unternehmensgründungen erschweren und damit dem Innovationsstandort Deutschland schaden“, kommentierte Rösler.

Falsches Signal für den Wirtschaftsstandort

Es dürfe nicht zu einer ungerechtfertigten Belastung kommen, so Rösler weiter, die Jungunternehmern und Gründern den Zugang zu Kapital erschwert. „Wir brauchen am Standort Deutschland Unternehmergeist und innovatives Unternehmertum für neue Wachstums- und Beschäftigungsimpulse.“ Er werde sich dafür einsetzen, dass bei der anstehenden Neuregelung der Besteuerung von Streubesitzbeteiligungen die Auswirkungen für die betroffenen Unternehmen“ sorgfältig geprüft und abgewogen werden“, versicherte der Minister in Berlin.

Hintergrund für die Empfehlungen des Bundesrats ist eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) aus dem Jahr 2011, nachdem eine Ungleichbehandlung von inländischen und ausländischen Kapitalgesellschaften gegen die Kapitalverkehrsfreiheit verstößt. Derzeit sind Dividenden von ausländischen Kapitalgesellschaften nicht befreit.

Statt nun deutsche Investitionen – de facto auch nachträglich – zu besteuern, schlägt das Startup-Manifesto als einen möglichen Lösungsweg auch die Freistellung ausländischer Investments vor – was ebenfalls eine Gleichstellung bedeuten würde und gleichsam den Startup-Standort Deutschland deutlich attraktiver für ausländische Geldgeber machen und zudem den Aufschwung im immer bedeutsamer werdenden Internet- und Tech-Segment weiter ankurbeln würde.

Hier geht es zum Videobericht zur Übergabe.