Googles Gegnerin: EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager

Google will Einspruch gegen die Milliardenstrafe der EU-Kommission einlegen. Ein Sprecher sagte, das Betriebssystem Android habe mehr Auswahl für die Nutzer geschaffen, nicht weniger.

Die Kommission hatte Google zuvor zur Zahlung von 4,3 Milliarden Euro verdonnert. Sie wirft dem Suchmaschienenbetreiber vor, seine Marktmacht zu missbrauchen. Google habe etwa Smartphone-Herstellern und Mobilfunknetzbetreibern seit 2011 unzulässige Vorschriften für die Verwendung von Android gemacht und verlangt, bestimmte Google-Apps vorzuinstallieren. „Auf diese Weise hat Google Android dazu verwendet, die marktbeherrschende Stellung seiner Suchmaschine zu festigen“, sagte EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager.

Google muss Praktiken innerhalb von 90 Tagen abstellen

Google stellt Android kostenlos zur Verfügung. Damit ist die Software mit Abstand Marktführer und läuft weltweit auf acht von zehn Mobiltelefonen. Auf Platz zwei liegt Apples iOS. Zudem kritisierte Vestager, dass Google sich Handybauern zusichern ließ, keine alternative Version von Android zu verwenden. Auch Zahlungen von Google an die Hersteller, damit sie nur die Google Suche vorinstallieren, seien nicht rechtmäßig.

Google muss die Praktiken nach Aussagen der Kommission nun innerhalb von 90 Tagen endgültig abstellen. Ansonsten drohen Zwangsgelder von bis zu fünf Prozent des durchschnittlichen weltweiten Tagesumsatzes der Google-Mutter Alphabet.

Infografik: Google muss 4,3 Milliarden zahlen | Statista Mehr Infografiken finden Sie bei Statista

Die Kommission, die in der EU die oberste Kartellbehörde ist, hat gegen Google vor einem Jahr bereits wegen Vergehen bei seinem Preisvergleichsdienst eine Strafe von 2,4 Milliarden Euro verhängt. Ein dritter Fall wegen des Anzeigendienstes Adsense ist noch anhängig. Weitere Ermittlungen könnten folgen. So hat Wettbewerbskommissarin Vestager Untersuchungen etwa beim Google-Bilderdienst oder dem Kartenservice Google Maps angedeutet.

Bild: Getty Images / John Thys