Sollen ihre Informationen laut dem Bundeskartellamt teilen: Große Internetkonzerne wie Google und Faecbook

Von Nutzern eingesammelte Datenbestände sollen nach Ansicht des Bundeskartellamts nicht dauerhaft exklusives Eigentum von Internetkonzern bleiben dürfen. „Es spricht einiges dafür, dass wir an solche Datenschätze heran müssen“, sagte Kartellamtspräsident Andreas Mundt der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (Paywall). Es stelle sich die Frage, ob über Jahre angesammelte Daten „dauerhaft Exklusiveigentum eines vielleicht auch noch marktbeherrschenden Unternehmens“ sein dürften.

Es gebe bereits erste Verfahren von Wettbewerbsbehörden, die darauf abzielten, Wettbewerbern Zugang zu solchen Daten einzuräumen, so Mundt. Die großen Onlineplattformen hätten über Jahre Daten angesammelt, die neue Konkurrenten oder kleinere Wettbewerber nicht hätten. Plattformen verfügten so über „perfekte Persönlichkeitsprofile“ von Nutzern, sagte Mundt.

Das Bundeskartellamt hat sich schon seit Jahren auf die Fahnen geschrieben, auch in der Internetwirtschaft Märkte offen zu halten und die Interessen der Verbraucher zu schützen. Die Behörde hatte zahlreiche Verfahren in dem Wachstumsmarkt angestrengt. Unter anderem hatte sie Amazon ins Visier genommen. Auch Pläne von Onlinekonzernen wie Facebook für eine eigene Kryptowährung sehen die Wettbewerbshüter kritisch. Die EU-Kommission will sich eigens mit dem Digitalgeld namens Libra befassen. Auch das Kartellamt sehe sich dies an, sagte Mundt. Solche Währungen seien für Tech-Konzerne auch ein Mittel zur Bindung von Nutzern.

Das Kartellamt hatte bereits versucht, mit Auflagen die Verarbeitung von Nutzerdaten bei Facebook einzuschränken. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte diese aber nach einer Beschwerde des US-Konzerns abgeschmettert. Die Behörde geht Mundt zufolge dagegen beim Bundesgerichtshof vor. „Wir sind davon überzeugt, dass das GWB, also das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, unser Vorgehen gegen Facebook trägt“, betonte Mundt.

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Bild: Getty Images / DENIS CHARLET