Kim Dotcom, der mit bürgerlichem Namen Kim Schmitz heißt

Der deutsche Internetunternehmer Kim Dotcom hat im Kampf gegen seine drohende Auslieferung in die USA einen Rückschlag erlitten. Ein neuseeländisches Berufungsgericht bestätigte am Donnerstag ein Urteil von 2017, wonach Dotcom ausgeliefert werden könne.

Die mehr als sechsjährige juristische Auseinandersetzung ist damit aber noch nicht zu Ende. Dotcoms Anwalt Ira Rothken erklärte gegenüber der Nachrichtenagentur Reuters, dass sein Mandant gegen die Entscheidung Berufung beim Obersten Gerichtshof einlegen werde. „Wir glauben, dass sich Kim Dotcom letztendlich durchsetzen wird“, so Rothken.

Ermittler werfen dem Unternehmer vor, mit der inzwischen geschlossenen Tauschbörse Megaupload die Film- und Musikbranche um Einnahmen von einer halben Milliarde Dollar gebracht zu haben. Seine Anwälte argumentieren dagegen, Megaupload sei ein Internetdienstleister gewesen und rechtlich nicht dafür verantwortlich, welche Dateien Kunden hochlüden. In den USA werden Dotcom, der mit bürgerlichem Namen Kim Schmitz heißt, unter anderem Urheberrechtsverletzungen und Geldwäsche vorgeworfen.

Lest auch

Bild: Getty Images / Hannah Peters