Zalando verpackt Kleidung in Pappe und Folie – und ist deswegen von dem neuen Gesetz betroffen.
Zalando verpackt Kleidung in Pappe und Folie – und ist deswegen von dem neuen Gesetz betroffen.

In Deutschland fallen 18,6 Millionen Tonnen Verpackungsmüll pro Jahr an. Das sind 220,5 Kilogramm pro Kopf. Dass Plastikmüll schlecht für die Umwelt ist, ist bekannt – doch trotzdem setzen die meisten Händler nach wie vor auf schlecht verwertbare Verpackungsmaterialien. 

Bald gibt es allerdings ein Gesetz, durch das die Umwelt entlastet werden soll: Das Verpackungsgesetz, kurz VerpackG, wurde am 1. Juli 2017 vom Bundestag beschlossen, zum 1. Januar 2019 tritt es in Kraft. Der Gesetzestext, der die Neuheiten zum Thema Verpackungen erläutert, erstreckt sich auf fast 30 Seiten. 

VerpackG? Nie gehört!

Klar, dass das Onlinehändler überfordert. Das zeigt auch eine aktuelle Umfrage unter 700 Händlern: Mehr als ein Drittel der Befragten hat demnach noch nie etwas von dem neuen Gesetz gehört. Unter denjenigen, denen das Verpackungsgesetz ein Begriff ist, wissen 49 Prozent nicht, welche Neuerungen es mit sich bringt. Knapp die Hälfte der Onlinehändler befürchtet wegen des neuen Gesetzes einen erheblichen Mehraufwand. Zwölf Prozent sind indes der Meinung, nach Inkrafttreten des VerpackG werde keine zusätzliche Arbeit auf sie zukommen. 

Diesen Teil der Onlinehändler wird die folgende Info enttäuschen: Es kommt ein Mehraufwand auf sie zu. Wir haben die wichtigsten Eckpunkte der neuen Regelung aufgeschrieben.

Was ist das Ziel des Gesetzes?

Das VerpackG „bezweckt, die Auswirkungen von Verpackungsabfällen auf die Umwelt zu vermeiden oder zu verringern“, heißt es im Gesetzestext. Insbesondere sollen mehr Wertstoffe recycelt werden. 

Derzeit müssen 36 Prozent aller Kunststoffverpackungen recycelt werden. 2019 sollen es 58,5 Prozent sein, 2022 63 Prozent. Bei Glas, Eisen, Pappe und Aluminium soll die Recyclingquote 2022 sogar bei 90 Prozent liegen.

Für wen gilt das Gesetz?

Das Gesetz gilt für sämtliche Hersteller. Das sind im Sinne des Gesetzes diejenigen, die eine mit Ware befüllte Verpackung gewerbsmäßig in Deutschland in den Verkehr bringen. Als Hersteller gilt also auch ein Onlinehändler, der Produkte für den Versand verpackt. Es geht um Verpackungsmaterialien, die über die Gelbe Tonne, Glascontainer oder Altpapiertonnen entsorgt werden können.

Der Grund, dass die Händler in die Pflicht genommen werden, ist, dass Kunden die Verpackungen in den Müll werfen. Dessen Entsorgung kostet wiederum Geld. Wer die Verpackung in Verkehr gebracht hat, soll einen Beitrag für deren Entsorgung und Verwertung zahlen.

Was müssen Onlinehändler jetzt machen?

Schon jetzt müssen sich alle Händler, die Verpackungen in Umlauf bringen, an dualen Systemen beteiligen. Das sind Unternehmen, die für die Sammlung, Sortierung und Verwertung von Verpackungsmüll verantwortlich sind. Es gibt insgesamt neun duale Systeme in Deutschland, Marktführer ist Der Grüne Punkt.

Nicht alle Hersteller sind dieser Pflicht in der Vergangenheit nachgekommen. Das soll sich ab Januar ändern. Künftig können sich Unternehmen nur noch an dualen Systemen beteiligen, wenn sie sich vorher eine Registrierungsnummer abgeholt haben. Diese Registrierungsnummer bekommt ein Händler online bei der neu geschaffenen „Zentralen Stelle“. Spätestens ab dem 1. Januar 2019 müssen alle Hersteller registriert sein, sie können sich aber auch jetzt schon vorregistrieren lassen – dann ist das in jedem Fall rechtzeitig erledigt.

Der Zentralen Stelle muss ein Hersteller nach der Registrierung auch sagen, bei welchem dualen System er beteiligt ist und mindestens einmal im Jahr mitteilen, welche Verpackungsmaterialien und wie viel davon er in Umlauf bringen möchte. Das duale System, bei dem das Unternehmen registriert ist, verlangt dieselben Informationen. 

Jeden registrierten Hersteller trägt die Zentrale Stelle in ein Verpackungsregister ein. Dieses neue Register heißt Lucid, es ist öffentlich und ausschließlich online einsehbar. Jeder kann das Register „nach bestimmten Herstellern und Marken durchsuchen und damit überprüfen, ob die Hersteller ihrer Registrierungspflicht nachgekommen sind“, heißt es auf der Webseite der Zentralen Stelle. 

Und wenn man sich nicht an das Gesetz hält?

Die Regel ist einfach: Ohne Registrierungsnummer keine Anmeldung bei einem dualen System – und ohne diese auch kein Onlinehandel. „Hat sich ein Hersteller nicht ordnungsgemäß registriert, dürfen die Verpackungen mit diesen Marken auf keiner Handelsstufe in Deutschland vertrieben werden“, heißt es bei der Zentralen Stelle. Wer es trotzdem versucht, riskiert Bußgelder von bis zu 200.000 Euro. Wer die Daten über Verpackungsmaterialien und -mengen nicht mindestens einmal im Jahr einreicht, den erwarten Geldbußen von bis zu 10.000 Euro.

Sind nur die Hersteller von dem Gesetz betroffen?

Nein, auch die dualen Systeme. Sie „sind ab 1. Januar 2019 verpflichtet, mit den Systembeteiligungsentgelten Anreize zu schaffen, um besonders recyclingfähige Verpackungen und den Einsatz von Recyclaten sowie nachwachsenden Rohstoffen zu fördern“, heißt es von der Zentralen Stelle. Heißt: Wer recycelbare und ökologische Verpackungsmaterialien verwendet, muss den dualen Systemen dann weniger zahlen.

Bild: Getty Images / Adam Berry / Freier Fotograf