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Unser Experte rät, alles genau zu dokumentieren – damit sich hinterher keiner übervorteilt fühlt.
Unser Experte rät, alles genau zu dokumentieren – damit sich hinterher keiner übervorteilt fühlt.
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Dieser Beitrag erschien zuerst am 16. Oktober 2020 und wurde von Friedrich von Spee, Rechtsanwalt bei der Wirtschaftskanzlei CMS Deutschland, verfasst.

Welche Verträge dürfen in keinem Startup fehlen? Was ist zu beachten? Und welche Fehler gilt es zu vermeiden? Ein Überblick über die verschiedenen Stufen des Unternehmensaufbaus – von der Firmengründung bis zur Exitstrategie.

1. Gründung einer GmbH: Einigung auf den Gesellschaftsvertrag

Wer als Startup-Unternehmer tätig sein will, wird typischerweise eine GmbH gründen, im Regelfall gemeinsam mit anderen. Dafür müssen sich die Gründerinnen und Gründer auf einen Gesellschaftsvertrag einigen und diesen durch einen Notar beurkunden lassen. Im Gesellschaftsvertrag wird insbesondere Folgendes geregelt:

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