Ein Unternehmen zu gründen und endlich die eigenen Visionen zu verwirklichen, ist eine prägende Eigenschaft von Persönlichkeiten, die mit Ihrem Tun die Welt verändern. Leider können diese Entfaltungsmöglichkeiten von vielen unvorhersehbaren Ereignissen eingeschränkt werden. Grund genug, sich im Rahmen der Unternehmensgründung auch mit den Möglichkeiten der Absicherung gegen IT-Risiken zu beschäftigen.

Risikomanagement, Startup, Managerhaftung, Datenspeicherung, Haftpflichtversicherung

Unterscheidung von Eigen- und Drittschaden

Empfehlung: Prüfen Sie für Ihre Relevanz sowohl Eigen- als auch Drittschäden und klären Sie mit Ihrem Haftpflichtversicherer die jeweils notwendige Vertragsgestaltung.

Mögliche Schadensszenarien können sowohl Eigenschäden (das eigene Unternehmen betreffend), aber auch Drittschäden sein. Die Absicherung von Drittschäden wird häufiger vorgenommen, da die Notwendigkeit einer Betriebshaftpflicht allgemein bekannter ist. Mark Wilhelm stellt in diesem Zusammenhang klar, dass „Eigenschäden von der Komplexität und dem möglichen Schadenumfang her nicht zu unterschätzen sind“.
Der Versicherungsmarkt bietet hier folgende Lösung an:

Eigenschäden können zum Beispiel die böswillige Schädigung von Angestellten durch die Weitergabe von Daten und vertraulichen, geschäftspolitischen Informationen sein (zum Beispiel wenn ein Mitarbeiter einen USB-Stick mit vertraulichen Daten weitergibt), aber auch ein Angriff von Hackern oder Dritten auf interne geschäftliche Daten. In den letzten Monaten zeigen sich Tendenzen im Versicherungsmarkt, wodurch im Rahmen einer IT-Vermögensschadenhaftpflicht auch Elemente einer Vertrauensschadenhaftpflicht aufgenommen werden können.

Managerhaftung über die Directors-and-Officers-Versicherung

Empfehlung: Informieren Sie sich über eine Directors-and-Officers-Versicherung (D&O), und stellen Sie dem Versicherer Ihre individuelle gesellschaftsrechtliche Situation vor.

Nicht selten werden Startups mit mehreren Geschäftsführern und Gesellschaftern gegründet. Diese Gründungsmentalität stellt haftungstechnisch ein weiteres Feld der Eigenschadendeckung dar. Verursacht ein Mitglied der Geschäftsführung einen Schaden, haben die Eigentümer das Recht auf Schadenersatz. Die Ausgestaltung dieser Thematik kann über D&O-Deckungen abgesichert werden. Startups können in diesem Segment auch operative Fehler absichern. Hierunter ist zum Beispiel der fehlerhafte Kauf einer Software zu verstehen:

„In den meisten D&O-Policen findet sich KEIN IT-Ausschluss. Lediglich bei Softwareunternehmen finden sich Ausschlüsse wegen der problematischen Abgrenzung zu deren unternehmerischem Risiko“, so Wilhelm.

Vermögensschadenhaftpflicht versus Betriebshaftpflicht oder beides?!

Empfehlung: Prüfen Sie in den Vertragsverhandlungen, inwieweit die Leistungen einer Vermögensschadenhaftpflicht, einer Vertrauensschadenhaftpflicht und einer Betriebshaftpflicht abgesichert sind.

Der deutsche Versicherungsmarkt unterscheidet sich in der Ausgestaltung von Prämie und Leistung erheblich. Zwei Varianten der Vertragsgestaltung haben sich bis zum heutigen Tage etablieren können: die durchgeschriebenen Bedingungswerke und die an den allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB) orientierten Bedingungswerke.

Durchgeschriebene Bedingungswerke zeichnen sich durch einen großzügig formulierten Katalog an Leistungsausschlüssen aus. Der Vorteil: Nicht ausgeschlossene Szenarien gelten als versichert. Die Form durchgeschriebener Bedingungswerke findet sich vor allem bei angelsächsischen Versicherern wieder. Neben dieser Variante orientierten sich viele Versicherer an den Mustervorgaben des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft. An den Orientierungen des Verbandes schließen Versicherer weitere Klauseln zur Absicherung von Vermögensschäden ein. Der Vorteil: Die Leistungen einer Betriebshaftpflicht sind meist schon im Versicherungsschutz enthalten und müssen nicht zusätzlich erworben werden.

Klauseln der Versicherung beachten

Empfehlung: Für eine umfassende Absicherung sollten sämtliche Risikoszenarien mit dem Versicherer diskutiert und auf die Möglichkeit einer Absicherung geprüft werden.

Neben den bereits genannten Positionen gibt es noch viele weitere Klauseln, Risiken und Forderungen, welche Sie beim Einkauf einer Versicherung berücksichtigen sollten. Auch ist es empfehlenswert und ratsam, bei der Beurteilung die Vorteile eines spezialisierten Maklers zu nutzen, welcher die Prämien- und Leistungsverhandlungen für Sie übernimmt.

Beispiele:

  • Absicherung eines entgangenen Gewinns des Auftraggebers
  • Versicherungsschutz für verschuldensunabhängige Haftung (dies betrifft vor allem Abweichungen von der Beschaffenheit der Dienstleistungen)
  • Berücksichtigung eines vereinbarten pauschalen Schadenersatzes
  • Ersatz vergeblicher Aufwendungen bei einem berechtigten Rücktritt des Auftraggebers
  • Weltweite Deckung (auch in den USA und Kanada)
  • Versicherung von Verzugsschäden
  • Versicherung von Erfüllungsfolgeschäden
  • Aufwendungen in Erwartung ordnungsgemäßer Leistung

Die Deckungssumme sollte zudem in einem ausreichend umfangreichen Maße gewählt werden. Auch wenn in der Praxis meist eine niedrige Millionensumme wahrgenommen wird, ermöglicht der deutsche Versicherungsmarkt aktuell problemlos eine Absicherung bis zu 15 Millionen Euro.

 

Glossar

Betriebshaftpflicht: Das Risiko von Drittschäden im Rahmen der Bürotätigkeit (zum Beispiel: Mietsachschäden am Inventar oder Schlüsselverluste) ist über eine Betriebshaftpflicht versichert

Vermögensschadenhaftpflicht: Deckt in spezieller Form Schäden im Rahmen der IT-Tätigkeit

Vertrauensschadenhaftpflicht (E&O): Deckt Schäden durch böswillige Angestellte und gezielte Hackerangriffe

Managerhaftpflicht (D&O): Schäden durch die Geschäftsführung beziehungsweise vertretungsberechtigte Organe können über diese Vertragsvariante abgesichert werden

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