Mitarbeiterbeteiligung: Bundesländer wollen Steuerlast senken.
Sollen bald noch stärker am Erfolg ihrer Unternehmen beteiligt werden: Startup-Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.  

Die Wirtschaftsminister der Bundesländer Berlin und Nordrhein-Westfalen fordern von der Bundesregierung gezielte steuerliche Erleichterungen für Startups. Dabei geht es vor allem um eine stärkere Förderung von Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen.

„Ich setze mich dafür ein, dass Startups bessere Rahmenbedingungen für eine angemessene Entlohnung ihrer Teams erhalten“, sagte Berlins Wirtschaftssenatorin Ramona Pop zur Welt am Sonntag. Mitarbeiterbeteiligungen seien ein guter Weg, um Startups im Wettbewerb um die besten innovativen Köpfe zu unterstützen.

„Wir arbeiten an konkreten Maßnahmen und wollen diese mit den Länderkollegen diskutieren, um daraus ordentliche Handlungsempfehlungen für die Bundesregierung abzuleiten“, so Pop.

Auch ihr Kollege Andreas Pinkwart, Wirtschafts- und Digitalminister von Nordrhein-Westfalen, sieht Handlungsbedarf: „Um die besten Köpfe zu gewinnen, benötigen die jungen Unternehmen zusätzlich bessere steuerliche Rahmenbedingungen“, sagte Pinkwart der Welt am Sonntag. 

Freibetrag ist im Vergleich sehr niedrig

Bei den Gehältern könnten Startups mit etablierten Unternehmen nicht mithalten. Dabei habe Pinkwart vor allem eine deutliche Anhebung der steuerlichen Freibeträge für Kapitalbeteiligungen im Blick. „Die Landesregierung fordert eine kräftige Anhebung des Freibetrags auf 5000 Euro jährlich für Startups“, sagte er. Die bislang geplante Erhöhung der Bundesregierung bezeichnete er als „halbherzig“.

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Im Herbst hatte der Koalitionsausschuss beschlossen, die steuerlichen Freibeträge für Kapitalbeteiligungen von 360 Euro auf 720 Euro zu verdoppeln. Das heißt, dass jeder Mitarbeiter künftig einen geldwerten Vorteil in Höhe von 720 Euro im Jahr steuerfrei einstreichen kann. In anderen europäischen Ländern liegen die Freibeträge höher, in Österreich sind es 3000 Euro, in Großbritannien 3500 Euro.

Ministerien sprechen miteinander

Das Bundeswirtschaftsministerium unterstützt nach eigenen Angaben die weitere Verbreitung der Mitarbeiterkapitalbeteiligung, insbesondere in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) und Startups. Gespräche mit dem für Steuerfragen zuständigen Bundesfinanzministerium liefen.

Dort hieß es: „Die Abmilderung der Steuerbelastung für trockenes Einkommen wird zurzeit geprüft.“ Unter „trockenem Einkommen“ versteht man vom Arbeitgeber vergünstigt überlassene Unternehmensanteile. Auf den geldwerten Vorteil wird direkt Lohnsteuer fällig, wodurch Mitarbeiter von Startups finanziell überfordert werden können.

Dieser Text erschien zuerst auf Welt.de.

Bild: Getty Images/ Luis Alvarez