Die Bemühungen von N26-Chef Valentin Stalf haben der Finanzaufsicht bislang nicht gereicht. 

Die Auseinandersetzung zwischen der Bafin und N26 eskaliert. Gegen 15 Uhr heute Nachmittag hat die Finanzaufsicht auf ihrer Website eine Anordnung veröffentlicht, in der sie der Berliner Smartphone-Bank unter anderem aufträgt, eine nicht näher genannte Zahl von Bestandskunden neu zu identifizieren. Zudem wird N26 angewiesen, „Rückstände im EDV-Monitoring“ abzuarbeiten, Arbeitsabläufe zu optimieren und den Personalbestand aufzustocken. Das Dekret trägt die Überschrift: „N26 Bank GmbH: Anordnung zur Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung“.

Dazu muss man wissen: Wenn die Bafin den Managern eines Geldinstituts etwas mitzuteilen hat, tut sie das normalerweise hinter verschlossenen Türen – und nicht in der Öffentlichkeit mit einer veröffentlichungspflichtigen Anordnung. Das Vorgehen darf man darum als Indiz dafür werten, dass die Bonner Behörde im Umgang mit N26 die Geduld verloren hat.

Zum Hintergrund: Im vergangenen Sommer rückte die Bafin zu einer Sonderprüfung bei N26 an – angeblich mit einer Truppe von zehn bis zwölf Leuten, so berichten es jedenfalls Insider. Bekannt wurde die Bafin-Prüfung allerdings erst deutlich später, nämlich im April dieses Jahres. Da berichtete zunächst das Handelsblatt über die Vorgänge. Tenor des Artikels (Paywall): „Bafin stellt bei Smartphone-Bank viele Mängel fest“.

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Was folgte, war eine ganze Reihe von Zeitungs-Interviews, in denen N26-Chef Valentin Stalf nicht nur Besserung gelobte – sondern auch immer wieder betonte, sein Unternehmen habe viele der von der Bafin geforderten Schritte bereits angepackt oder sogar umgesetzt. Seit heute Nachmittag weiß man: In Bonn wird das ein bisschen anders gesehen. Die Auseinandersetzung zwischen der deutschen Finanzaufsicht und dem wichtigsten Fintech des Landes hat eine neue Qualität bekommen.

Hier ist zu lesen, was genau in der Bafin-Anordnung steht:

Die BaFin hat am 20. Mai 2019 gegenüber der N26 Bank GmbH zur Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung angeordnet, angemessene interne Sicherungsmaßnahmen zu ergreifen und Allgemeine Sorgfaltspflichten einzuhalten. Die Anordnung ergeht auf Grundlage der § 6 Absatz 8 und § 51 Absatz 2 Satz 1 Geldwäschegesetz (GwG).

Im Einzelnen wird angeordnet, dass die N26 Bank GmbH Rückstände im EDV-Monitoring abarbeiten muss, Prozessbeschreibungen und Arbeitsabläufe verschriftlichen muss, eine vorgegebene Anzahl von Bestandskunden neu zu identifizieren hat. Diese Maßnahmen müssen jeweils innerhalb einer festgelegten Frist umgesetzt werden. Des Weiteren hat die N26 Bank GmbH eine angemessene personelle und technisch-organisatorische Ausstattung zur Einhaltung ihrer geldwäscherechtlichen Verpflichtungen sicherzustellen.

Die Veröffentlichung erfolgt aufgrund § 57 GwG. Der Bescheid ist seit dem 20. Mai 2019 bestandskräftig.

Und hier Auszüge aus der Stellungnahme von N26:

[…] Wir nehmen diese Anordnung sehr ernst und haben schon im Vorfeld die notwendigen Maßnahmen und Fristen zur Umsetzung eng mit der BaFin abgestimmt. Unabhängig davon hat unser Team zur Bekämpfung von Geldwäsche bereits seit längerer Zeit Maßnahmen zur Verbesserung der Vorbeugung von Finanzkriminalität ergriffen. Deswegen sind wir uns sicher, dass wir alle Vorgaben noch vor der von der BaFin vorgegebenen Frist umsetzen werden.

So arbeiten wir mit Hochdruck sämtliche noch unbearbeitete Fälle von Transaktionen ab, die von unseren Systemen als unregelmäßig oder auffällig identifiziert wurden. Derzeit haben wir bereits rund 90 Prozent dieser ausstehenden Fälle bearbeitet und werden alle noch offenen Fälle bis Ende nächster Woche finalisieren.

Wir werden unsere bereits bestehenden Prozessbeschreibungen und Arbeitsabläufe zur Umsetzung des Geldwäschegesetzes entsprechend der Anforderungen der BaFin verbessern. Zusätzlich werden wir auch weiterhin, wo notwendig, eine erneute Identitätsverifizierung von Kunden durchführen.

Unser wichtigstes Ziel ist es, unseren Kunden immer den bestmöglichen Service zu bieten und dabei alle regulatorischen Vorgaben zu erfüllen. Deswegen vergrößern wir kontinuierlich unsere Personalausstattung. Allein im letzten Jahr haben wir unser Team verdoppelt und werden unser Personal bis Ende des Jahres um weitere 50 Prozent auf über 1500 Mitarbeiter aufstocken. Auch unser Team zur Bekämpfung von Geldwäsche und Finanzkriminalität haben wir massiv ausgebaut. […]

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Dieser Text ist zuerst beim Branchennewsletter Finanz-Szene.de erschienen. Hinweis der Redaktion von Finanz-Szene.de: In einer früheren Version des Artikels hieß es, die Veröffentlichung der Anordnung sei ein ungewöhnlicher Vorgang. Dem ist nicht so, es besteht eine Veröffentlichungspflicht. Ungewöhnlich ist lediglich, dass die Bafin überhaupt zu dieser Maßnahme gegriffen hat, deren Veröffentlichungspflicht allen klar ist.

 
Bild: Getty Images / Noam Galai / Freier Fotograf; N26 hat 2013 am Accelerator-Programm von Axel-Springer Plug and Play teilgenommen. Der Verlag ist auch Gesellschafter der Business Insider Deutschland GmbH, dem Medienhaus von Gründerszene. Weitere Informationen zu Business Insider findet ihr hier: www.businessinsider.de/informationen/impressum